AGB (ALLGEMEINE GESCHÄFTS BEDINGUNGEN)

Hier finden Sie die AGB der Evgenios & Louisa GmbH, welche für alle Geschäftsbereiche bzw. Termine gelten.

1 Leistungsbeschreibung

Der Personal Trainer (im Folgenden namentlich genannt) EVGENIOS NTOGANTZIS und sein Team, leisten diverse Messungen, Beratungs- und Trainingsstunden, die vom Kunden gebucht werden. Hierfür kann ein Auftrag, zwischen dem Trainer-Team und Kunden geschlossen werden. Das Trainer-Team verpflichtet sich, bestmöglich den Bedarf des Kunden zu ermitteln, daraufhin Ziele zu setzen Pläne zu erstellen, und die Kunden bei der Umsetzung zu begleiten.

2 Abgrenzung zu diagnostischer und therapeutischer Tätigkeit.

Der Trainer distanziert sich und ihre zu erbringenden Leistungen deutlich von jedweder diagnostischer bzw. kurativer oder therapeutischer Tätigkeit. Gegebenenfalls ziehen Kunde und Trainer einen Arzt oder Therapeuten zu Rate.

3 Auskunftspflicht und Verpflichtung zur Schadensbegrenzung

Der Trainer verpflichtet sich, seine Kunden bestmöglich und umfassend über Chancen und Risiken hinsichtlich der Ausübung bestimmter Sportarten aufzuklären. Der Trainer ermittelt den Gesundheitszustand des Kunden vor Aufnahme des Trainings per Anamnese-Fragebogen. Der Kunde verpflichtet sich, den Trainer jederzeit vollständig und sachlich richtig über alle Beratung und Training betreffenden Einschränkungen zu unterrichten. Dazu gehören insbesondere chronische und akute Krankheiten, erworbene oder erblich bedingte Einschränkungen oder Behinderungen am Bewegungsapparat, innerer Organe, den Stoffwechsel betreffend, die Psyche betreffend, Unfälle, auch ohne offensichtliche Folgeschäden oder -symptome, sowie weitere Informationen, die Physis und Psyche des Kunden betreffen. Der Kunde ist verpflichtet, jede Empfehlung des Trainers nach bestem Wissen und Gewissen auf Verträglichkeit zu überprüfen. Die Vernachlässigung dieser Überprüfung kann im Fall eines Unfalls ggf. als grob fahrlässige Verletzung der Pflicht zur Schadensbegrenzung angesehen werden.

4 Haftungsausschluss

Der Trainer haftet in keinem Fall für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die der Kunde während der Abhaltung von Beratungs- oder Trainingsstunden Dritten zufügt. Der Trainer haftet nicht für Gesundheitsschäden des Kunden, wenn sich diese im Zusammenhang mit einer Verletzung der Auskunftspflicht des Kunden im Sinne von §3 dieser AGB ergeben haben.
Der Trainer haftet gegenüber dem Kunden nur bei nachweislich grober Fahrlässigkeit während der Ausübung von Trainings- oder Beratungsstunden.

5 Preise, Bezahlung und Zahlungsverzug

Die aktuellen Preise für Trainings- und Beratungsstunden sowie für weitere Leistungen können der Preisliste entnommen werden. Der Trainer behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit, nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Ankündigung anzupassen. Vom Kunden bereits im Voraus bezahlte Einheiten bleiben hiervon unberührt. Alle Leistungen können via Rechnung direkt vor Ort in Bar, oder via TWINT bezahlt werden.

Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. & Spesen.

Im Preis nicht inbegriffen sind Miete von externen Örtlichkeiten wie Sporthallen, Fitnesscentren, Hallenbäder, etc.

Die Preise für Einzelstunden sind im Voraus, spätestens jedoch bei Beginn der Leistungserbringung zu zahlen. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist der Trainer berechtigt, die Leistungen teilweise oder ganz, bis zum vollständigen Ausgleich, einzustellen.

6 Mehrfachkarten (Pakete)

Der Trainer bietet dem Kunden den Kauf von Mehrfachkarten an, die mit Rabatten kombiniert sind. Der Kunde ist angehalten, Mehrfachkarten nur zu erwerben, wenn sichergestellt ist, dass die gekauften Sitzungen innerhalb eines überschaubaren und kontinuierlichen Zeitraums stattfinden (bei der Preisliste zu sehen).

7 Ausfallregelungen

Terminabsprachen können schriftlich, via unserer APP, per SMS/WhatsApp, bzw. mündlich per Telefon erfolgen. Der Trainer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen persönlich oder durch sein qualifiziertes Team zu erbringen. Bei kurzfristigen Terminabsagen seitens des Trainers, aufgrund akuter Verhinderungen, wird ein Ersatztermin mit dem Kunden vereinbart. Bei Verspätungen des Trainers wird die Dauer der Verspätung dem Kunden gutgeschrieben und an diese oder eine der folgenden Einheiten angehängt. ·Der Kunde verpflichtet sich, zu vereinbarten Terminen persönlich und pünktlich zu erscheinen. Bei Verspätungen des Kunden verfällt die Zeit der Verspätung. Der Kunde ist berechtigt, bereits vereinbarte Termine abzusagen oder zu verschieben. Dies muss mindestens 24 Stunden vorher geschehen, andernfalls ist der Trainer berechtigt, diesen Termin, ohne Anspruch des Kunden auf Ersatz, voll zu berechnen. Bei längerfristiger Verhinderung des Kunden wegen Unfall, Krankheit oder Umzug, kann der Kunde die verbleibenden Einheiten von Mehrfachkarten an eine andere Person übertragen. Der Trainer behält sich hierbei das Recht vor, die Annahme des vermittelten Kunden selbst zu entscheiden und ggf. abzulehnen.

8 Verschwiegenheit

Der Trainer verpflichtet sich, alle den Kunden betreffenden Informationen höchst vertraulich und im Sinne der Verpflichtung zur Verschwiegenheit zu behandeln. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt ebenso gegenüber Familienangehörigen des Kunden, sofern der Kunden den Trainer nicht ausdrücklich davon entbunden hat. Der Trainer entbindet sich selbstständig von der Verschwiegenheitspflicht, oder wird auf Anweisung höherer Instanzen von ihr entbunden, wenn diese mit höherem Gesetz in Konflikt gerät.

9 Datenschutz

Bei der Beauftragung des Trainers überträgt der Kunden diesem automatisch das Recht, alle relevanten personenbezogenen Daten über den Kunden zu speichern. Dies gilt zur Absicherung des Trainers insbesondere für alle, den Gesundheitszustand des Kunden betreffenden Daten. Der Trainer verpflichtet sich, diese Daten streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausnahmen sind Anweisungen höherer Instanzen.

10 Krankenkassen Rückvergütung

Finanzielle Rückvergütungen der Komplementärmedizinischen Leistungen, sowie Personaltraining können bei ihren entsprechenden Krankenkassen über die Zusatzversicherung geltend gemacht werden.

Bitte informieren Sie sich selbständig und vorab über den Umfang einer möglichen Rückvergütung bei Ihrer Kranken-Zusatzversicherung!

Evgenios & Louisa GmbH stellt nach Verlangen Rückforderungsbelege aus.

11 Gesundheitsfragebogen

Der Gesundheitsfragebogen ist vor Ort oder online, zu Beginn vollständig auszufüllen.

Zu unserer Absicherung ist dies obligatorisch. Sollten wir weitere Abklärungen für nötig halten, erfolgen diese vor Beginn der Zusammenarbeit.

Die Versicherung ist Sache des Kunden.

12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alle Dienstleistungen von Evgenios & Louisa GmbH unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.Gerichtsstand ist der Sitz der Evgenios & Louisa GmbH.

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

Evgenios & Louisa GmbH, Stand August 2022

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