AGB’s Basketball

AGB’s – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den BC Niederhasli:

§1 Auskunftspflicht und Verpflichtung zur Schadensbegrenzung.

Die Athleten und ihre Erziehungsberechtigten verpflichten sich, den Coach Evgenios oder sein Team jederzeit vollständig und sachlich richtig über alle Training betreffenden Einschränkungen zu unterrichten. Dazu gehören insbesondere chronische und akute Krankheiten, erworbene oder erblich bedingte Einschränkungen oder Behinderungen am Bewegungsapparat, innerer Organe, den Stoffwechsel betreffend, die Psyche betreffend, Unfälle, auch ohne offensichtliche Folgeschäden oder -symptome, sowie weitere Informationen, die Physis und Psyche des Athleten betreffen. Der Athlet und seine Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, jede Empfehlung des Coaches und seines Teams nach bestem Wissen und Gewissen auf Verträglichkeit zu überprüfen. Die Vernachlässigung dieser Überprüfung kann im Fall eines Unfalls ggf. als grob fahrlässige Verletzung der Pflicht zur Schadensbegrenzung angesehen werden.

§2 Haftungsausschluss

Der Coach Evgenios und sein Team haftet in keinem Fall für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die der Athlet während des Trainings Dritten zufügt. Der Coach und sein Team haftet nicht für Gesundheitsschäden des Athleten, wenn sich diese im Zusammenhang mit einer Verletzung der Auskunftspflicht des Athleten im Sinne von §1 dieser AGB ergeben haben.
Der Coach Evgenios und sein Team haften gegenüber dem Athleten nur bei nachweislich grober Fahrlässigkeit während der Ausübung von Trainings.

§3 Bezahlung und Zahlungsverzug

Die aktuellen Kosten für die Mitgliedschaft sowie für weitere Leistungen können der Beitragsstruktur (wie folgt) entnommen werden. Der Coach behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit, nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Ankündigung anzupassen. Vom Athleten bereits im Voraus bezahlte

Mitgliedschaften bleiben hiervon unberührt. Die Mitgliedschaften sind im Voraus, spätestens jedoch bei Beginn der Leistungserbringung bar oder via Überweisung zu zahlen. Befindet sich der Athlet im Zahlungsverzug, ist der Coach berechtigt, die Leistungen teilweise oder ganz, bis zum vollständigen Ausgleich, einzustellen.

§4 Ausfallregelungen

Der Coach verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen persönlich oder durch sein qualifiziertes Team zu erbringen. •Der Athlet verpflichtet sich, zu den vereinbarten Trainings persönlich und pünktlich zu erscheinen. Bei Erkrankung oder jeglicher Verhinderung sind der Athlet oder die Erziehungsberechtigten verpflichtet, wenn möglich mindestens 24h vorher sich per WhatsApp oder Telefonisch zu melden.

§5 Verschwiegenheit

Der Coach und sein Team verpflichtet sich, alle den Athleten betreffenden Informationen höchst vertraulich und im Sinne der Verpflichtung zur Verschwiegenheit zu behandeln. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt ebenso gegenüber Familienangehörigen des Athleten, sofern der Athlet den Coach und sein Team nicht ausdrücklich davon entbunden hat. Der Coach entbindet sich selbstständig von der Verschwiegenheitspflicht, oder wird auf Anweisung höherer Instanzen von ihr entbunden, wenn diese mit höherem Gesetz in Konflikt gerät.

§6 Datenschutz

Bei der Beauftragung des Coaches überträgt der Athlet oder sein Erziehungsberechtigter diesem automatisch das Recht, alle relevanten personenbezogenen Daten über den Athleten zu speichern. Dies gilt zur Absicherung des Coaches und seines Teams insbesondere für alle, den Gesundheitszustand des Athleten betreffenden Daten. Der Coach Evgenios und sein Team verpflichtet sich, diese Daten streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausnahmen sind Anweisungen höherer Instanzen.

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